- EU AI Act
- Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz. Gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und tritt seit August 2024 schrittweise in Kraft.
- Art. 4
- Der Artikel des EU AI Act, der Unternehmen zu Maßnahmen für die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter verpflichtet. Anwendbar seit dem 2. Februar 2025.
- Art. 50
- Transparenzpflichten des EU AI Act: Hinweis auf KI im Dialog und Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte. Anwendbar seit dem 2. August 2026.
- Art. 99
- Der Sanktionskatalog des EU AI Act. Er legt fest, welche Verstöße mit Bußgeldern belegt werden — Art. 4 steht nicht darin.
- Digital Omnibus
- Änderungspaket der EU zu mehreren Digitalgesetzen, in Kraft seit dem 27. Juli 2026. Hat den Wortlaut von Art. 4 entschärft und die Hochrisiko-Fristen verschoben.
- KI-MIG
- Gesetz über die Marktüberwachung und Innovationsförderung für Künstliche Intelligenz — das deutsche Durchführungsgesetz zum EU AI Act, in Kraft seit dem 29. Juli 2026. Es macht die Bundesnetzagentur zur zuständigen Aufsichtsbehörde.
- AI Office
- Das KI-Büro der EU-Kommission. Es veröffentlicht Auslegungshinweise zum EU AI Act, darunter die Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz.
- GPAI
- General Purpose AI — KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck wie GPT, Claude oder Gemini. Für deren Anbieter gelten eigene Pflichten seit dem 2. August 2025.
- Anhang III
- Die Liste der Hochrisiko-Anwendungen im EU AI Act, etwa Bewerberauswahl, Kreditvergabe, Biometrie und Bildungsbewertung.
- BetrVG
- Betriebsverfassungsgesetz. § 95 regelt Auswahlrichtlinien und wird einschlägig, sobald KI bei Personalentscheidungen mitwirkt.
- RAG
- Retrieval-Augmented Generation. Ein Verfahren, bei dem ein Sprachmodell auf die eigenen Firmendokumente zugreift, statt nur aus seinem Training zu antworten.
Diese Seite gibt den Rechtsstand vom 16. September 2026 wieder und ist keine Rechtsberatung.